Die Novelle des Tierschutzgesetzes aus dem Jahr 2025 sieht vor, dass angehende Hundehalter ab 1.7.2026 einen gesetzlich verpflichtenden mindestens 4-stündigen Theoriekurs zur richtigen Tierhaltung und zusätzlich einen 2-stündigen Praxiskurs absolvieren müssen.
Die konkrete Verordnung zur Umsetzung dieser Kurse wird derzeit noch seitens des zuständigen Bundesministeriums und des Landes Kärnten erarbeitet.
Start und genauer Inhalt dieser offziellen Kurse wird daher bekanntgegeben, sobald das Bundesministerium den Inhalt der Verordnung konkretisiert und veröffentlicht.
wird noch bekanntgegeben
Theorie
Ferdinand-Wedenig-Str. 99
A-9073 Klagenfurt a.W.
Praxis
SVÖ - Trettnigstr. 224
9061 Klagenfurt a.W.
Mag. Margot Schatz
"neue" Hundehalter, d.h. jeder, der sich ab 01.07.2026 einen Hund anschafft